Schulbuchverlag Hölder Pichler Tempsky

Unterrichtsmittel eigener Wahl innerhalb des Limits

Gedruckte und audiovisuelle Materialien (Kopiervorlagen, Software, Audio-CD, CD-ROM, Tonbandkassette, Video usw.) können von der Schule innerhalb des Limits im Ausmaß von maximal 15% des Höchstbetrages pro SchülerIn angeschafft werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule dies dem Schulrechenzentrum mitteilt.

Schulbücher, die für eine Schulform als geeignet erklärt wurden, dürfen nach gewissenhafter Prüfung durch die Lehrer auch für andere Schulformen angeschafft werden? (BGBl. Nr.433/1996).

Informationsblatt über Unterrichtsmittel eigener Wahl (PDF, 66 KB)